Recherche:Wien – ein Stipendium für große Storys und außergewöhnliche Ideen
Das Programm unterstützt kleine Medienunternehmen und nicht-kommerzielle Medien aus Wien bei zeit- und kostenintensiven Recherchen – egal ob Video, Audio oder Print, lokal oder international.
Es gibt Geschichten, die müssen erzählt werden – aber vor allem kleinen Medien fehlt oft einfach das Geld für die richtig großen Storys. Dabei können gerade diese Beiträge für mehr Aufmerksam, Reichweite und Reputation des Mediums sorgen, und damit für neue Abos und Mitgliedschaften. Das neue Stipendien-Programm Recherche:Wien vergibt finanzielle Mittel an nicht-kommerzielle Medien und kleine Medienunternehmen aus Wien, um besonders zeit- und kostenintensive Projekte umsetzen zu können.
Was ist Recherche:Wien?
Das Programm Recherche:Wien hat das Ziel, journalistische Beiträge und Projekte von kleinen Wiener Medien zu ermöglichen, die ohne finanzielle Unterstützung nur schwer oder gar nicht realisierbar wären. Das Format spielt dabei keine Rolle. Die Projektstipendien können für lokale, nationale und internationale Stories verwendet werden.
Ziel ist die Stärkung der Wiener Medienvielfalt durch die Unterstützung von unabhängigen Lokal- und Community-Journalismus. Recherche:Wien soll damit einen Beitrag leisten, kleine und nicht kommerzielle Medien aus Wien in ihrer journalistischen Reputation zu stärken, um dadurch auch deren wirtschaftliche Basis durch neue Abonnements, Mitgliedschaften oder eine höhere Reichweite und Bekanntheit zu stärken.
Das Programm Recherche:Wien wird von der Stadt Wien gefördert und vom forum journalismus und medien (fjum) konzeptionell und organisatorisch getragen. Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft einmal im Jahr eine Fach-Jury.
Wer kann einreichen?
Für ein Recherche:Wien-Stipendium können sich bewerben:
- Medienunternehmen mit maximal sieben festangestellten journalistischen Mitarbeiter:innen, die ihren Sitz in Wien haben.
- Nicht-kommerzielle Medien aus Wien, unabhängig von der Zahl ihrer Mitarbeiter:innen
Voraussetzung für den Erhalt von Projektstipendien ist die Orientierung der einreichenden Medien an redaktionellen Standards wie Faktentreue und Quellenprüfung in der Berichterstattung. Das Medienunternehmen muss sich bei der Einreichung grundsätzlich zum Ehrenkodex der österreichischen Presse bekennen. Eine Mitgliedschaft im Presserat ist für eine Einreichung nicht nötig.
Was sind die Kategorien bei der Vergabe der Projektstipendien?
Es gibt drei Förderkategorien:
- Aufwendige Recherchen (Zuschuss bis zu 7.500 Euro): Unterstützt werden Projekte mit besonders hohem Rechercheaufwand und gesellschaftlicher Relevanz. Diese Kategorie ermöglicht zeitintensive Vor-Ort-Recherchen, zeitintensive Arbeit sowie professionelle Foto-, Audio- oder Videoaufnahmen.
- Mittlere Recherchen (Zuschuss bis zu 5.000 Euro): Unterstützt werden Projekte mit höherem Recherche- oder Produktionsaufwand. Diese Kategorie ermöglicht etwa die Umsetzung einer Podcast-Staffel oder eines multimedialen Projekts.
- Kleine Recherchen (Zuschuss bis zu 2.500 Euro): Unterstützt werden Projekte mit klarem Mehrwert für die öffentliche Debatte. Der Schwerpunkt liegt auf lokalen Recherchen innerhalb Wiens mit einer soliden, faktenbasierten Umsetzung.
Welche Bedingungen gelten für den Erhalt eines Projektstipendiums?
- Die Projekte müssen innerhalb von zwei Monaten nach der Zusage des Projektstipendiums umgesetzt werden und die Umsetzung gegenüber fjum nachgewiesen werden. Als Umsetzung gilt jedenfalls die Veröffentlichung eines auf der Recherche basierenden Medienbeitrags.
- Die Projektleiter:innen bzw. leitenden Journalist:innen des eingereichten Projekts nehmen an einem eintägigen Kick-off teil, das von fjum organisiert ist.
- Der Antrag erfolgt über einen Online-Fragebogen. Darin werden ein Pitch für die journalistische Story, Angaben zur jeweiligen Zielgruppe, ein Rechercheplan, Ausspielkanäle sowie Darstellungsformen (Text, Audio, Video etc.) dargelegt. Zudem muss der Lebenslauf der leitenden Journalist:innen beigelegt werden.
- Ein Kostenplan (zb. Excel-Datei) muss zusätzlich eingereicht werden, der aufzeigt, wofür die Fördermittel verwendet werden.
- Die Einreichung muss in deutscher Sprache erfolgen. Die publizierten Ergebnisse des journalistischen Projekts müssen ebenfalls in Deutsch erfolgen. Die Verbreitung der publizierten Ergebnisse in jeder weiteren Sprache wird begrüßt.
- Die geförderten Medien verpflichten sich, ihre Rechercheergebnisse zu veröffentlichen und den Erhalt der Fördermittel durch das Programm Recherche:Wien
aus Transparenzgründen kenntlich zu machen.
- Unterstützte Artikel, Videos oder sonstige journalistische Beiträge dürfen nach der Erstveröffentlichung auch von fjum veröffentlicht werden. Das Nutzungsrecht der geförderten Beiträge (in Form von Text, Audio, Videos, Fotos etc.) wird fjum für Dokumentationszwecke und Öffentlichkeitsarbeit erteilt.
- Journalist:innen des unterstützten Mediums dürfen im Kalenderjahr, in dem ein Projektstipendium zuerkannt wurde, kostenlos Kurse, Seminare und Workshops aus dem regulären Kursprogramm von fjum absolvieren.
- Zumindest zwei eintägige Weiterbildungs-Seminare müssen von Mitarbeiterinnen des unterstützten Mediums verpflichtend belegt werden.
Wer ist von Projektstipendien ausgeschlossen?
- öffentlich-rechtliche Medien
- Medien mit mehr als sieben journalistischen Vollzeit-Mitarbeiter:innen
- Medien, die direkt oder indirekt von Gebietskörperschaften, Parteien, politischen Organisationen oder Interessensverbänden finanziert oder beeinflusst werden.
- Medien, deren eingereichte Projekte reine PR- oder Lobbying-Zwecke verfolgen.
- Medien, die sich nicht mit den Zielen journalistischer Standards identifizieren bzw. den Ehrenkodex des österreichischen Presserats ablehnen.
- Medien, die zum Kampf gegen die liberale Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aufrufen.
- Medienunternehmen, die sich noch in der Ideenphase befinden
- Nachfinanzierung eines bereits laufenden Projekts
- Freie Journalist:innen - Allerdings begrüßt der Fonds ausdrücklich die Beauftragung von freien Journalist:innen durch Medien im Rahmen der eingereichten Projekte. In diesem Fall kann ein Teil des Projektstipendiums für Honorare an freie Journalist:innen verwendet werden.
- Freie Journalist:innen können nur dann direkt ein Projektstipendium zugesprochen bekommen, wenn sie selbst über ein bereits existierendes journalistisches Medium mit relevanter Reichweite verfügen und damit ihre geförderten Beiträge direkt an ihr Publikum vertreiben können. Dies können etwa Podcasts, Newsletter oder Social Media-Formate sein. Dabei entscheidet die Jury je nach Reichweite und journalistischer Relevanz des Mediums.
Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Die Einreichung für ein Stipendium erfolgt über ein Online-Formular mit einer Projektbeschreibung, einem Rechercheplan und einer Kostenaufstellung.
Kriterien für die Jury sind vornehmlich:
- journalistische Originalität sowie thematische Relevanz
- ökonomische Plausibilität und Machbarkeit des eingereichten Projekts
- Erfahrung, Expertise, Engagement der beteiligten Journalist:innen bzw. journalistische Relevanz des Mediums
Die Umsetzung des Programms erfolgt über das forum journalismus und medien (fjum). Über die Vergabe der Projektstipendien entscheidet eine Fach-Jury.
Entscheidungen über die Ablehnung von Anträgen werden inhaltlich nicht gegenüber den Projekt-Einreichenden begründet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Erhalt der Projektstipendien. Die Mittel für die Projektstipendien werden von der Stadt Wien zur Verfügung gestellt.
Wie läuft die Auszahlung ab?
- Nach Abschluss des Projekts sind die Publikation nachzuweisen sowie ein schlüssiger Bericht über die Mittelverwendung einzureichen.
- Bei Vergabe der Projektstipendien werden 50 Prozent der Mittel vorab ausbezahlt. 50 Prozent werden nach Publikation des Projekts, Bericht über die Mittelverwendung sowie Absolvierung von zumindest einem (kostenlosen) journalistischen Weiterbildungs-Seminare am fjum überwiesen.
- Die Projektstipendien sind ein pauschaler Zuschuss, unabhängig vom realen journalistischen Aufwand des Projekts. Mehrkosten werden nicht erstattet.
- Falls das Projekt nicht umgesetzt wird, sind nicht genutzte Gelder spätestens binnen dreier Monate nach Vergabe der Mittel zurückzuerstatten.
- Falls das Projekt aus Gründen, die nicht im Bereich des Antragsstellers liegen, nicht realisiert werden kann, ist für die Verwendung der bereits ausgezahlten Mittel nach Rücksprache mit fjum ein alternatives journalistische Vorhaben umzusetzen.
In folgenden Fällen sind Projektstipendien wieder zurückzuzahlen:
- Verletzung der Stipendien-Richtlinien durch den Stipendienbezieher, die trotz Aufforderung nicht behoben wird;
- Fehlender Nachweis der Projektumsetzung;
- Wegfall der Voraussetzungen für ein Stipendien innerhalb des Projektzeitraums;
- Verletzung des Ehrenkodex der österreichischen Presse durch oder im Rahmen des geförderten Projektes.
Die Rückzahlung hat über schriftliche Aufforderung des fjum innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Im Falle von Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Handelssachen zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
Sie haben eine Idee für eine außergewöhnliche Story, ein interessantes Projekt, das Ihrem Medium und der Gesellschaft einen Mehrwert bietet, Debatten anstößt, auf dringende Themen aufmerksam macht? Dann bewerben Sie sich von für das Recherche:Wien-Stipendium und füllen Sie gleich dieses Onlineformular aus.
Die nächste Einreichfrist ist der 18. September. Die Entscheidung der Jury erfolgt Ende September.
Fachjury:
Jonas Schützeneder
Professor für Digitalen Journalismus (Universität der Bundeswehr München)
Catrin Huemer
Digitalchefin I ORF Wien
Ulrike Marinoff
Kommunikation und Medien / Stadt Wien
Gunther Müller
Programm-Manager fjum / freier Journalist